AGB

 

  1. Allgemeines

1.1. Die Auftragserteilung von Big-Day.photo bzw. Big-Day.video gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen/Videografen.

  1. Auftragsablauf, Leistung und Gewährleistung

2.1. Der Fotograf/Videograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen und kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anordnungen vor der Ausführung des Auftrages übermittelt, ist der Fotograf/Videograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Eventuelle Änderungswünsche nachträglich können gesondert berechnet werden.

2.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Jedenfalls haftet der Fotograf /Videograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2.3. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen/Videografen liegen.
2.4. Eine Lieferverzögerung begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
2.5. Das Foto-/Filmmaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Foto-/Videografen..
2.6. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung damit sie Gültigkeit erlangen.

2.7. Bei Aufträgen, die länger als sechs Stunden dauern, ist dem Fotografen/Videografen eine warme Mahlzeiten sowie ausreichend alkholfreie Getränke zur Verfügung zu stellen.

2.8. Bei Aufträgen außerhalb von Wien, fallen EUR 0,45 pro gefahrenem Kilometer ab der Stadtgrenze Wien an.

2.9. Bei Aufträgen, die weiter als 150 km von Wien entfernt sind, ist dem Fotografen/Videografen ein Zimmer (DZ zur Alleinnutzung in zumindest 3*Kategorie inkl. Frühstück) zur Verfügung zu stellen.

  1. Preise, Zahlungsbedingungen, Anzahlung

3.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen/Videografen ein Honorar nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.
3.2. Bei Auftragserteilung steht dem Fotografen/Videografen das Recht zu, eine Anzahlungsrechnung zu stellen.

3.3. Der Rechnungsbetrag ist bei Erstellung des Werkes oder bei Übergabe des fertigen Werkes zahlbar.
3.4. Bei Zahlungsverzug werden Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen in Höhe von 4% berechnet.

  1. Stornobedingungen

4.1. Für Stornierungen gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:
Bis zu 12 Wochen vor dem Auftragstermin: 75% der Auftragssumme
Ab 12 Woche vor dem Auftragstermin: 100 % der Auftragssumme
4.2. Sollte der Fotograf/Videograf aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen nicht zum vereinbarten Termin erscheinen können, wird dieser Umstand dem Kunden ehestmöglich mitgeteilt und es können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.

  1. Nutzungsrechte

5.1. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die private Nutzung des Bild- bzw. Filmmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck.
5.2. Jede über 5.1. hinausgehende Nutzung und Verwertung zu kommerziellen Zwecken oder zu Werbe- und Geschäftszwecken ist nicht erlaubt, außer es ist vorher schriftlich vereinbart. Das gilt auch für jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bild- bzw. Filmmaterials, sowie jegliche Veröffentlichung zu Werbe- oder Geschäftszwecken, außer es ist schriftlich explizit vorher vereinbart worden.
5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
5.4. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- und Filmmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen/Videografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild/Film.
5.5. Jegliches angefertigte Bild-/Filmmaterial kann zur Eigenwerbung sowohl in Print- als auch in Onlinemedien verwendet werden. Der Kunde kann dagegen in schriftlicher Form Einspruch erheben – das Einlagen dieses Einspruchs muss nachweisbar eingelangt und vom Fotografen/Videografen bestätigt werden.

5.6. Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.
5.8. Der Fotograf/Videograf wird die Aufnahmen ohne Rechtspflicht sechs Monate lang archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

  1. Haftung

 6.1. Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen hat der Kunde zu sorgen. Er hält den Fotografen/Videografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB.
6.2. Dem Kunden stehen bei Überschreitung eines Liefertermins keine Ersatzansprüche zu, es sei denn, die Lieferverzögerung wurde von den Fotografen/Videografen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
6.3. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, Digitale Daten) haftet der Fotograf/Videograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Mitarbeiter beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf/Videograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Dies gilt auch für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Kunden zu versichern.
6.4. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von außen, Unfall oder Krankheit oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen. Nach Möglichkeit wird bei Ausfall des Fotografen/Videografen ein Ersatz organisiert.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine sinnvolle und dem Geist dieser Vereinbarung angemessene Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gekannt hätten. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.